Antrag auf Mitgliedschaft

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Ja, ich möchte mich für die Interessen der Eigentümer und Vermieter von Ferienunterkünften einsetzen und Mitglied im neu gegründeten Verband werden.

Die Satzung und Beitragsordnung* habe ich gelesen.

Ich beantrage hiermit die Aufnahme als

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Der Verband ist beim zuständigen Finanzamt als Berufsverband anerkannt. Beiträge können somit als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG) von der Steuer abgesetzt werden.

Der Mindestbeitrag für reguläre Mitglieder beträgt 60 Euro pro Jahr. Die Beitragsordnung empfiehlt einen Mitgliedsbeitrag, der sich in der Höhe am Mietpreis der Ferienunterkunft für eine Nacht in der Hauptsaison orientiert.

Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 250 Euro pro Jahr.

Bei einem Beitrag in der zweiten Jahreshälfte wird für das laufende Jahr automatisch der Beitrag halbiert. Bitte tragen Sie nachfolgend nicht die halbierte, sondern den vollen Jahresbeitrag ein.

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Die Beitragsordnung legt eine einmalige Aufnahmegebühr i.H.v. 25 Euro für reguläre Mitglieder und 50 Euro für Fördermitglieder fest. Mit diesen Gebühren werden die Vereinsanmeldung und notwendige Investitionen in den Organisationsaufbau finanziert.

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Warnung.

* Die Gründungssatzung vom 28.12.2020 ist abrufbar unter www.fewo-verband.de/satzung.